E-Bike als Dienstfahrzeug
14. Jänner 2020
Das Steuerreformgesetz 2020 sieht den Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder in Österreich vor. E-Bikes als Dienstfahrzeug für Unternehmen & MitarbeiterInnen werden damit noch interessanter. Dienstfahrräder gelten für Unternehmen als Betriebsausgabe und sind seit 01.01.2020 voll vorsteuerabzugsfähig.
Bisher galt in Österreich noch, dass Fahrräder, die von einem Betrieb angeschafft wurden, bei einer privaten Nutzung, theoretisch lohnsteuerpflichtig sind. Das ist jetzt anders: Die Sachbezugwerteverordnung wurde angepasst, das hat den Vorteil, dass Arbeitnehmer lohnsteuerfrei auch privat ihr Dienstrad nutzen können.
Also liebe Unternehmer, jetzt E-Bike holen und 20 Prozent Mehrwertsteuer sparen!