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AGB

1. Erfüllung

1. Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samtallen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufereingegangen ist.

 

2. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe vonmonatlich 2,5 Prozent über dem Euribor (ein Monat) als vereinbart.

 

3. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Kraftfahrzeugordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und denKäufer davon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn derKäufer das Kraftfahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist derAbnahmeort laut II/1. Die Abholfrist beträgt 10 (zehn) Tage.

 

4. Wird das Kraftfahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäuferberechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Er haftet,soferne keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur beigrobem Verschulden.

 

 

2. Übernahmsbestimmungen

1. Abnahmeort ist der Firmensitz des Verkäufers oder das von ihm bezeichnete Auslieferungslager.

 

2. Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu übernehmen.

 

3. Mit der Übernahme gehen alle Gefahren auf den Käufer über.

 

 

3. Kaufpreis

1. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.

 

2. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Käufers steht, gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist.

 

 

4. Rücktritt

1. Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

2. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer und hieraus begründetem Rücktritt des Käufers wird eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer rückerstattet und keine Kosten verlangt.

 

3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.

 

4. Wird dieser Vertrag hinfällig, so entfällt auch jegliche Gebrauchtwagenrücknahme.

 

 

5. Annahmeverzug des Käufers

Wenn sich der Käufer länger als ein Monat ab vereinbarter Abnahme in Annahmeverzug befindet, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurück zu treten und den Kaufgegenstand zu verwerten. Der Verkäufer wird den Käufer auf diese Rechtsfolgen hinweisen. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, zusätzlich zur Standgebühr gemäß I/4 dem Verkäufer sämtlich dadurch entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen. Der Verkäufer ist berechtigt, derartige Beträge vom infolge des Rücktritts rückzuerstattenden Kaufpreis in Abzug zu bringen.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der KFZ-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risken zu versichern. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, sein Vorbehaltseigentum an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.

 

2. Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.

 

 

7. Sonstige Vertragsbestimmungen

Schriftliche Erklärungen können rechtswirksam an die im Vertrag angegebene oder an eine andere, schriftlich mitgeteilte Adresse gerichtet werden, wobei die Vertragsparteien verpflichtet sind, allfällige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekanntzugeben.

 

 

8. Gerichtsstand

Nachstehende GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind Vertragsinhalt:

 

9. Gewährleistung

1. Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Ist für den Verkäufer die vom Käufer getroffene Wahl unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist er berechtigt, den Mangel durch die andere als die vom Käufer gewählte Art zu beheben.

 

2. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bis zur Wandlung zu leisten.

 

 

10. Garantiebedingungen

Die Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem mit den übrigen Fahrzeugpapieren übergebenen Garantiebedingungen.

 

 

11. Zustimmungserklärung ders Käufers

1. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur automationsunterstützten Verarbeitung seiner in diesem Kaufvertrag enthaltenen persönlichen Daten sowie der Daten seines Fahrzeuges durch den Verkäufer, durch den jeweiligen Fahrzeugimporteur bzw. durch die Herstellerorganisation sowie ggt. beauftragte verbundene Unternehmen, Dienstleister und Vertragspartner zum Zweck der weiteren individuellen Betreuung, der Zusendung von Produktinformationen und Serviceangeboten, sowie zur Markt- oder Meinungsforschung, insbesondere zu Kundenzufriedenheitsbefragungen rund um das Kaufobjekt. Der Kunde erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung Informationen, Werbung und Befragungen auch per e-mail (Newsletter), telefonisch, per SMS/ MMS oder per Post zu erhalten.

 

2. Der Käufer ist berechtigt, diese Zustimmungen zur Datenverarbeitung und –übermittlung oder zur elektronischen sowie telefonischen Kontaktierung jederzeit schriftlich gegenüber der verantwortlichen Stelle zu widerrufen. Wenn der Käufer Unternehmer ist oder zum Zeitpunkt der Klage im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalts- oder Beschäftigungsort hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die örtliche Zuständigkeit der nach dem Firmensitz des Verkäufers sachlich berufenen Gerichte vereinbart.

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