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Sehr viel mehr

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E-Bike für Ihren Betrieb

  27. Juli 2020


 

Jetzt noch mehr Vorteile sichern!

Förderung

Förderangebote für Betriebe, Vereine, Gemeinden und andere Gebietskörperschaften 

 

• Elektro-Fahrrad

insgesamt 350 Euro pro Fahrrad (statt bisher 200 Euro)

Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektro-Fahrrädern müssen eine Mindestanzahl von 5 E-Fahrrädern beinhalten.

 

• Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg)

insgesamt 850 Euro pro Fahrrad (statt bisher 400 Euro)

 

 

Steuervorteil

Das Steuerreformgesetz 2020 sieht den Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder in Österreich vor. E-Bikes als Dienstfahrzeug für Unternehmen & MitarbeiterInnen werden damit noch interessanter. Dienstfahrräder gelten für Unternehmen als Betriebsausgabe und sind seit 01.01.2020 voll vorsteuerabzugsfähig.

 

Bisher galt in Österreich noch, dass Fahrräder, die von einem Betrieb angeschafft wurden, bei einer privaten Nutzung, theoretisch lohnsteuerpflichtig sind. Das ist jetzt anders: Die Sachbezugwerteverordnung wurde angepasst, das hat den Vorteil, dass Arbeitnehmer lohnsteuerfrei auch privat ihr Dienstrad nutzen können.

 

Also liebe Unternehmer, jetzt E-Bike holen und 20 Prozent Mehrwertsteuer sparen!

 

Hast du weitere Fragen?

Wir sind telefonisch unter 0676 841551480 für dich erreichbar.

 

 

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